FAQ - Häufig gestellten Fragen
- Ist eine Vereinbarung und ein Vertrag, nicht das gleiche ? Nein, ist es nicht. Die Vereinbarung ist nicht immer rechtlich bindend. Da bei uns keine Zeitliche Bindungen besteht. Rechtlich gebunden sind Sie bei einem Vertag.
- Wird immer die gleiche Haushaltshilfe zu uns kommen ? Ja, wir bemühen uns sehr. Es wird immer die gleiche Haushaltshilfe zu Ihnen kommen, außer bei einer Krankheit oder Urlaub.
- Wenn die Haushaltshilfe erkrankt oder in Urlaub ist, bekommen wir einen Ersatzkraft, für diese Zeit ? Für diese Zeit kommt eine andere Haushaltshilfe zu Ihnen, wobei ein Ersatztermin die Möglichkeit ergibt. Da unsere Planung sehr eng bzw. sehr in Anspruch nimmt.
- Sind bei einer möglichen Sonderreinigung, wie z.B. mehr Zeit in Anspruch nimmt, die Haushaltshilfe alleine oder kommt da wer dazu ? Es ist möglich und auf Ihren Wunsch, dass eine weitere Haushaltshilfe, dazu kommt.
- Wenn der Zeitaufwand bei einer Sonderreinigung, mehr in Anspruch nimmt, z.B. zwei Haushaltshilfen mit 2,5 Stunden, wie wird es dann berechnet ? 2,5 Stunden x 2 Personen = 5 Stunden | Stundensatz bezieht sich auf eine Person.
- Muss ich zu Hause sein, wenn die Haushaltshilfe kommt ? Nein, müssen Sie nicht. Dies und vieles mehr wird mit uns bei der Erstbesichtigung Besprochen wie auch mit der Haushaltshilfe. Dafür gibt es auch bei der Vereinbarung ein Schlüsselprotokoll.
- Was geschieht, wenn der Haushaltshilfe bei der Arbeit z.B. eine Blumenvase zu Bruch gegangen ist ? Bitte unbedingt bei uns Anrufen bzw. mach das die Haushaltshilfe. Es wird von uns Fotografiert und an unserer Versicherung weitergeleitet. Hausbetreuung-MK ist Selbstverständlich Betriebshaftpflicht Versichert. Bei der Grawe Wechselseitige.
- Ist die Haushaltshilfe angemeldet ? Ja, Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiterinnen bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Ordnungsgemäß angemeldet.
- Wann bekommen wir die Rechnung ? Bei der Monatsabrechnung bekommen Sie die Rechnung am letzten Tag des jeweiligen Monats (MO - FR), ist z.B. der letzte des Monats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, bekommen Sie die Monatsabrechnung an den nachfolgenden Werktag bzw. am Anfang des nächsten Monats. Nach Vereinbarung per Postweg oder Mail. Bei den einmaligen Rechnungen, wie z.B. bei nach einer Grundreinigung, Endreinigung oder Fensterreinigung bekommen Sie die Rechnung, innerhalb von 3 Tagen. An einen Werktag, zwischen Monat und Freitag. Nach Vereinbarung per Postweg oder Mail.
- Wie werden Anfahrtskosten berechnet ? Hin- und Rückfahrt bedeutet, eine fahrt zu Ihnen. Eine fahrt zu Ihnen, z.B. für eine Fensterreinigung ist die Hin- und Rückfahrt. Angenommen die Entfernung zu Ihnen ist 7,5 km, wird es folgend berechnet. 7,5 km - 3 km (ersten 3 km sind frei) = 4,5 km | 4,5 km x 1,20 € inkl. 20% USt = 5,40 €. Die Anfahrtskosten betragen 5,40 € inkl. 20% USt. für eine Fahrt zu Ihnen.
Sie haben Fragen, nutzen Sie unsere Kontaktformular oder auch gerne die Rückrufanfrage. Wie Sie uns auch Kontaktieren, Sie bekommen Selbstverständlich, so rasch wie möglich von uns eine Antwort bzw. bei der Rückrufanfrage, der Terminisierte telefonische Rückruf von uns.